© 2025 AI-Z-Group. Alle Rechte vorbehalten.
AI-Z Group GmbH
Stand: September 2025
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Rechtsgeschäfte der AI-Z Group GmbH (nachfolgend „AI-Z Group" oder „Auftragnehmer") mit und gegenüber Kunden, Teilnehmern, Mandanten oder sonstigen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber"), unabhängig davon, ob diese online über aiz-group.com, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbereiche der AI-Z Group:
Beratungs- und Strategieworkshops, Schulungs- und Weiterbildungsprogramme, KI-Implementierungs- und Automatisierungsprojekte, Support-, Analyse- und Integrationsleistungen, Lizenz- und Softwarebereitstellungen sowie sämtliche sonstigen projektbezogenen oder wiederkehrenden Services.
1.2 Sie gelten unabhängig vom Vertragsformat (Online-Buchung, E-Mail-Bestellung, schriftlicher Vertrag, mündliche Absprache) und ersetzend oder ergänzend zu individuellen Vereinbarungen.
1.3 Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn AI-Z Group ihrer Geltung vorab schriftlich zustimmt.
1.4 Diese AGB wirken auch für künftige Geschäfte, ohne dass erneut darauf hingewiesen wird.
2.1 Ein Vertrag kommt zustande durch
a) beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots oder Projektvertrags,
b) Annahme eines schriftlichen Angebots (inkl. E-Mail) oder
c) konkludentes Handeln (z. B. Teilnahme an einer Schulung oder Nutzung von Leistungen).
2.2 Angebote der AI-Z Group sind 14 Tage verbindlich, sofern nicht anders angegeben.
2.3 Die AI-Z Group behält sich vor, Anmeldungen nach eigenem Ermessen abzulehnen.
3.1 Art, Umfang und Ziel der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsdokumenten (z. B. Angebot, Projektplan, Auftragsbestätigung).
3.2 Leistungsänderungen (Change Requests) sind schriftlich zu vereinbaren; Mehrkosten und Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.3 Die AI-Z Group ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und Teilrechnungen zu stellen.
4.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
4.2 Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – gesondert berechnet.
4.3 Standard-Zahlungsmodell für Projekte:
• 30 % Anzahlung nach Vertragsunterzeichnung (Liquiditätssicherung)
• monatliche Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden/Personentagen gemäß Projektplan
Die Anzahlung wird mit den Monatsrechnungen verrechnet, bis sie aufgebraucht ist. Rechnungsstellung bis zum 5. Werktag des Folgemonats, Zahlungsziel 14 Kalendertage netto.
4.4 Die AI-Z Group kann Zwischenabrechnungen erstellen, wenn Projektlaufzeit oder Umfang dies erfordern.
4.5 Verzug: Bei Zahlungsverzug ist die AI-Z Group berechtigt,
• Verzugszinsen gem. § 288 BGB,
• Mahngebühren,
• sowie die Leistungsaussetzung bis zum Ausgleich aller Forderungen zu verlangen.
5.1 Schulungen & Workshops
30 Tage vor Termin: 30 % Stornogebühr
14–30 Tage: 50 % Stornogebühr
< 14 Tage oder No-Show: 100 % Stornogebühr
Umbuchungen gelten als Stornierung mit Neubuchung, wenn kein Ersatztermin verfügbar ist.
5.2 Beratungs- und Implementierungsprojekte
Nach Beauftragung, vor Projektstart: 25 % des geplanten Projektvolumens
Nach Projektstart: Abrechnung aller bis dahin geleisteten Stunden + 50 % der geplanten Restlaufzeit, mindestens jedoch 25 % der Gesamtsumme.
Bereits beauftragte Subunternehmerleistungen werden vollumfänglich weiterberechnet.
5.3 Generelles
Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit ohne Zusatzkosten benannt werden.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere zu:
• rechtzeitiger Bereitstellung aller relevanten Daten, Zugänge, Systeme und Ansprechpartner,
• zeitnaher Freigabe von Zwischenergebnissen und Entscheidungen,
• Sicherstellung der Verfügbarkeit aller für das Projekt kritischen Personen,
• eigenständiger organisatorischer Einbindung der Ergebnisse.
Verzögerungen oder Mehraufwände durch mangelnde Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.1 Bei Werkleistungen erfolgt eine Abnahmeprüfung nach vereinbarten Kriterien.
7.2 Unerhebliche Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
7.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Mängelanzeige eingeht.
8.1 Alle Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AI-Z Group.
8.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
8.3 Vorbestehende Software, Bibliotheken, Tools oder Open-Source-Komponenten bleiben Eigentum der AI-Z Group oder Dritter und werden nach den jeweiligen Lizenzbedingungen lizenziert.
9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht-öffentlichen Informationen, auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
9.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO verarbeitet.
9.3 Für Auftragsverarbeitungen wird auf Wunsch eine AV-Vereinbarung geschlossen.
9.4 Unterlagen, Konzepte, Quellcodes oder Modelle bleiben Eigentum der jeweils einbringenden Partei und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung überlassen werden.
10.1 Die AI-Z Group haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal bis zur vereinbarten Nettovergütung des Projekts.
10.3 Ausgeschlossen ist die Haftung für:
• mittelbare Schäden und Folgeschäden,
• entgangenen Gewinn,
• Datenverlust, sofern dieser nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruht,
• Betriebsunterbrechungen durch höhere Gewalt oder Cyberangriffe.
10.4 Handelt die AI-Z Group auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, obwohl auf rechtliche oder technische Risiken hingewiesen wurde, stellt der Auftraggeber die AI-Z Group von allen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
Die AI-Z Group haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskämpfe, staatliche Eingriffe, Cyberangriffe).
Die AI-Z Group darf Name, Logo und eine sachliche Projektbeschreibung des Auftraggebers als Referenz nutzen (Website, Präsentationen, Social Media), soweit der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
13.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
13.2 Laufende Dienstverträge sind mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündbar.
13.3 Jede Partei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, z. B. bei Zahlungsverzug > 30 Tagen, schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Insolvenz.
Bestimmungen über Haftung, Geheimhaltung, Nutzungsrechte, Gerichtsstand und Datenschutz gelten über die Vertragslaufzeit hinaus.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit gesetzlich zulässig.
Die Parteien können ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren vereinbaren, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.